AGB
Software Lizenzvertrag Vertrag zwischen der
JNet Quality Consulting GmbH (JQ Consulting)
und dem
Lizenzbeantragenden (Kunde)
über die Nutzung von
The Enterprise Software Solution (ESS)
Stand: 31.10.09
JNet Quality Consulting GmbH (JQ Consulting)
und dem
Lizenzbeantragenden (Kunde)
über die Nutzung von
The Enterprise Software Solution (ESS)
Stand: 31.10.09
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Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software ESS des JQ Consultings zur nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzung über ein Datennetz sowie Leistungen jeweils im Umfang der vom Kunden ausgewählten Produkte.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Produktbeschreibung.
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Nutzung der Software
- Der JQ Consulting räumt dem Kunden die zur Nutzung von vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an der Software ein.
- Soweit der JQ Consulting dem Kunden fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welcher der Dritte dem JQ Consulting eingeräumt hat. In diesem Falle ist der JQ Consulting verpflichtet, dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.
- Der JQ Consulting ist verpflichtet, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel von mindestens 97/100 (siebenundneunzig von Hundert) zu gewährleisten.
- Der Lizenznehmer ist damit berechtigt, die Vertragssoftware je Lizenz für einen Anwender zu nutzen. Zusätzlich ist der Lizenznehmer berechtigt, Sicherheitskopien und übliche Datensicherungen in angemesssener Anzahl zu erstellen.
- Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software auf mehr als der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen, ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Übernutzung dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5000,- Euro.
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Pflege der Software und der Datennetzverbindung
- Der JQ Consulting wird laufend die Funktionstüchtigkeit der Software überwachen und Softwarefehler, so sie Ihm gemeldet werden und von Ihm behebbar sind innerhalb angemessener Frist beseitigen.
- Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach der Produktbeschreibung.
- Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software in reproduzierbarer Art und Weise die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
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Data-Hosting
- Beendigung des Vertrages innerhalb von zehn Tagen beantragen, dass ihm seine Daten in Form einer Datei zugesandt werden. Dieser Antrag ist in schriftlicher Form dem JQ Consulting zuzustellen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
- Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die ihm übergebenen Daten daher unter Umständen von ihm nicht weiter bearbeitet oder nicht in vollem Funktionsumfang verwendet werden können.
- Der JQ Consulting verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten zu treffen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die bei Ihm gespeicherten Daten. Zu diesem Zweck wird der JQ Consulting regelmäßige Backups vornehmen.
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Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Unabhängig von seiner Verpflichtung laut 2.3 dieses Vertrages können Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, welche nicht auf die Verfügbarkeit laut 2.3. angerechnet werden. Diese Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit sind auf maximal 24 Stunden im Monat zu beschränken sind, und zwar ausschließlich in der Zeit von 18 bis 6 Uhr des darauf folgenden Tages. Für diese Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Entgeltes.
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Vergütung, Abrechnung, Zahlungsmodalität
- Der Vertrag wird mit der Zahlung der ersten monatlichen Lizenzgebühr rechtsgültig.
- Der Kunde verpflichtet sich, an den JQ Consulting die Vergütung in der im Angebot vereinbarten Modalität und Höhe entsprechend der von ihm gewählten Produkte laut Produktbeschreibung zu zahlen.
- Der JQ Consulting ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen entsprechend seinen AGB zu erhöhen.
- Die Lizenzgebühr ist für den jeweiligen Nutzungsmonat im Voraus fällig und ist monatlich zu entrichten
- Ist die Lizenzgebühr nicht am ersten Werktag des gültigen Nutzungsmonats auf dem Konto des JQ Consultings gebucht, wird der Zugang des Kunden automatisch gesperrt.
- Der Zugang bleibt so lange gesperrt, bis der Kunde die fällige Lizenzgebühr entrichtet hat.
- Möchte der Kunde nach längerer Zeit der Zahlungsausbleibens der Lizenzgebühr die Software wieder nutzen, hat der Kunde, die Summe der Lizenzgebühren der Monate zwischen der letzten Zahlung und der ersten Wiederzahlung zu entrichten.
- Das Ausbleiben der monatlichen Zahlung der Lizenzgebühr gilt nicht als Kündigung. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist an den JQ Consulting zu richten. Der Kunde hat dabei die Nachweispflicht zu tragen, dass die Kündigung dem JQ Consulting zugegangen ist. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.
- Die Lizenzgebühr richtet sich nach den aktuellen Preisen auf der ESS WebSite unter der Rubrik: Preise.
- Die Lizenzgebühr ist vom Zeitpunkt der Lizenzbeantragung für ein Jahr bindend.
- Nach Ablauf dieser Frist behält sich der JQ Consulting vor, Preise zu erhöhen oder zu senken.
- Im Falle einer Preiserhöhung, steht es dem Kunden frei, diesen Vertrag sofort zu kündigen. Wurde die neue Lizenzgebühr einmal gezahlt, gilt die Preiserhöhung oder Preissenkung von Seiten des Kunden als akzeptiert.
- Monatliche Lizenzgebühren sind ausschließlich per Überweisung auf das unter 6.14 angegebene Konto zu entrichten. Im Betreff müssen die Kundennummer und der Benutzername angegeben werden.
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Bankverbindungsdaten: Raiffeisen-Volksbank Empfängername:
JNet Quality Consulting GmbH
Bankleitzahl: 700 700 24
Kontonummer: 851 59 42
IBAN:
BIC:
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Obhutspflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
- Der Kunde erhält für die Nutzung der Software vom JQ Consulting einen Benutzernamen und ein Passwort.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Der JQ Consulting haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Handhabung des Kunden Benutzernamens und des Passwortes entstehen.
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Nutzung durch Dritte, Verbot der Weitervermietung
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der vertragsgegenständlichen Software ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ausgeschlossen ist.
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Vervielfältigung und Urheberrechte
- Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Software nicht vervielfältigen, auch die nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Kunden eingesetzten Hardware sowie die weitergehende Vervielfältigungen, zu denen auch der Ausdruck des Programmcodes sowie Benutzerhandbuchs zählen, sind dem Kunde nicht gestattet.
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Umarbeitung der Software
- Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig.
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Verwendung des HTML-Templates
- Die Software ist standardmäßig mit einem Web-Template ausgestattet, auf das die Auktionsdaten generiert werden.
- Der Kunde ist berechtigt ein eigenes Template zu erstellen und zu verwenden und dieses Template auf den Server des JQ Consultings zu laden. Als Vorlage muss der Kunde das Standard Web-Template verwenden.
- Der JQ Consulting gewährleistet nicht die Funktionsweise der Software, wenn seitens des JQ Consultings HTML Zeilen, die in spitzen Klammern gesetzt sind gemäß der Vorlage, verändert oder gelöscht wurden.
- Der JQ Consulting ist berechtigt auf jedem von der Software generierten Web-Template für seine Software in Form eines Linkes und eines Bildes zu werben. Sei es das Standard Web- Template, oder eine vom Kunden erstellte und auf unseren Server geladene Vorlage.
- Der JQ Consulting behält sich vor, Web-Templates und selbstdefinierten HTML Vorlagen Vorlagen zu überprüfen und gegebenenfalls bei Zuwiderhandlung der unter 11. festgelegten Regeln nicht zu akzeptieren und nicht frei zu geben.
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Gewährleistung
- Der JQ Consulting ist verpflichtet, Mängel an der vereinbarten Leistung innerhalb angemessener Frist zu beheben.
- Der JQ Consulting haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, auch bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen trifft den JQ Consulting keine wie immer geartete Haftung.
- Der JQ Consulting ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der JQ Consulting nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den JQ Consulting wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den JQ Consulting Schad- und klaglos zu halten und dem JQ Consulting die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Der JQ Consulting haftet nur für krass grobe Fahrlässigkeit und Verschulden, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des JQ Consultings gilt.
- Der Kunde hat die von der Software generierten Daten (z.B. Rechnungen, Auktionsdaten) selbst zu kontrollieren.
- Der JQ Consulting übernimmt keine Haftung für Programmfehler, die durch das einwirken des Kunden oder von Dritten entstanden sind (z.B. Manipulation durch Benutzer/Viren)
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Datenschutz
- Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem JQ Consulting und dem Kunden bekannt. Sie werden die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten.
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Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des JQ Consulting als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des JQ Consulting erforderlich ist.
- Verbindlichkeiten und Forderungen Dritter, die durch die Nutzung der Software entstehen, sind vom Kunden zu tragen. (z.B. eBay – Gebühren)
- Der Kunde verpflichtet sich zu diesem Zwecke, seinen eBay-Benutzernamen und sein eBay-Passwort der JQ-Consulting GmbH zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde verpflichtet sich zu diesem Zwecke, seinen Amazon-Benutzernamen und sein Amazon-Passwort dem JQ Consulting zur Verfügung zu stellen.
- Der JQ Consulting ist verpflichtet diese Daten nur zu dem unter 13.2 beschriebenen Zwecke zu nutzen. Dritten dürfen diese Daten nicht zugänglich zu machen.
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Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag tritt mit der ersten Zahlung der Lizenzgebühr in Kraft und ist für den jeweils bezahlten Monat gültig. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die ursprünglich Vertragslaufzeit, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien 1 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
- Das Vertragsverhältnis kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere jene in den AGB des JQ Consultings aufgezählten.
- Eine Kündigung seitens des Kunden ist dem JQ Consulting schriftlich mitzuteilen.
- Der Kunde steht im falle einer Kündigung in der Nachweispflicht, dass dem JQ Consulting die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
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Auflösung aus wichtigem Grunde
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Zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung bzw.
-abschaltung ist der JQ Consulting insbesondere dann berechtigt,
wenn ihm das Fortführen des Vertragsverhältnisses durch den
Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Personen unzumutbar gemacht
wird. Vor allem wenn:
- der Kunde gegen diese AGB oder eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages verstößt
- der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht
- der Kunde wiederholt gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt
- der Kunde im Verhältnis zu anderen Kunden Auftraggebern überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Kunde Dienste übermäßig in Anspruch nimmt
- die Regeln der "Netiquette" nicht einhält
- der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist
- der Kunde einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des JQ Consultings ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
- die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
- der Kunde im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist.
- Die Entscheidung zwischen einerseits Vertragsauflösung, bloßer Dienstunterbrechung oder Abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen des JQ Consultings.
- Bei bloßer Dienstunterbrechung kann sobald der Kunde die Kosten der Wiederaufnahme des Dienstes - diese trägt ausschließlich der Kunde ersetzt hat, und der Grund für die Dienstunterbrechung beseitigt wurde, nach Maßgabe des JQ Consultings die Wiederaufnahme der Leistung erfolgen. Sollte die Sperre durch den Kunden zu verantworten sein, entbindet ihn dies nicht von der Zahlung der Entgelte.
- JQ Consulting behält sich das Recht vor, Lizenzen die länger als 6 Monate still liegen, d.h. Lizenzen für die weder Lizenzgebühren in diesem Zeitraum bezahlt worden sind noch eine Anmeldung in das System in diesem Zeitraum stattgefunden hat, komplett und unwiederbringlich zu löschen.
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Zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung bzw.
-abschaltung ist der JQ Consulting insbesondere dann berechtigt,
wenn ihm das Fortführen des Vertragsverhältnisses durch den
Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Personen unzumutbar gemacht
wird. Vor allem wenn:
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Schlussbestimmung
- Es gilt materielles deutsches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des JQ Consultings in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, so auch der Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz des JQ Consultings, München.
- Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch den JQ Consulting erforderlich. Schweigen oder sonstigem Untätigbleiben des JQ Consultings kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustimmung, beigemessen werden.
- Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
- Mitteilungen an den Kunden gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell- oder Rechnungsanschrift abgeschickt wurden. Mitteilungen an den Kunden sind auch auf dem elektronischen Wege gültig, wie zum Beispiel Rechnungen per e-mail. Erklärungen an den JQ Consulting sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an den JQ Consulting übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch den JQ Consulting als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Kunden.



